Voraussetzung für die Aufnahme in das Bachelorstudium ist der Nachweis
Eine weitere Studienvoraussetzung ist der Nachweis eines Praktikums von insgesamt 6 Wochen Dauer, das spätestens zu Beginn des 3. Studiensemesters nachgewiesen werden muss.
Bereits vorhandene praktische Erfahrungen können als Praktikum anerkannt werden. Je nach Zugangsqualifikation gelten hier die folgenden Regelungen:
Das Praktikum gilt als erbracht, wenn Sie folgende Zugangsqualifikation haben:
Einschlägige Berufsausbildungen und -tätigkeiten können auf Antrag als Praktikum anerkannt werden. Hierüber entscheidet die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
*) Das Praktikum soll in einem Betrieb der Informations-, Kommunikations- oder Medientechnik oder in einer entsprechenden Abteilung eines anderen Unternehmens der freien Wirtschaft oder öffentlichen Verwaltung mit dem Ziel absolviert werden, betriebliche Abläufe, Arbeitsweisen und Strukturen kennen zu lernen.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Bewerbung fristgerecht, spätestens bis zum 15. Juli des Jahres Eures gewünschten Studienbeginns, einreichen. Die notwendigen Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf den allgemeinen Seiten der Fachhochschule für
Studienbewerber.